Die (Gründungs-) Satzung des Vereins, für welchen die Eintragung ins Vereinsregister angestrebt wird: "Wandel durch Fortschritt e.V."
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924 B

Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

  2. Falls die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, ist der Präsident vertretungsberechtigter Liquidator.

  3. Nach Beendigung der Liquidation fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die Mitglieder, die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit noch im Verein waren.

  4. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Erweiterte Auflösungsbedingungen

  • Gründe die zur Auflösung führen

Wenn aufgelöst dann müssen erst vom Verein geschlossene Abmachungen/Verträge entsprechend erfüllt und abgewickelt werden. Anschließend Gläubiger so weit möglich ausbezahlt werden

Der Rest geht an die Gemeinde