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Auflösung des Vereins
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Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
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Falls die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, ist der Präsident vertretungsberechtigter Liquidator.
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Nach Beendigung der Liquidation fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die Mitglieder, die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit noch im Verein waren.
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Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Erweiterte Auflösungsbedingungen
- Gründe die zur Auflösung führen
Wenn aufgelöst dann müssen erst vom Verein geschlossene Abmachungen/Verträge entsprechend erfüllt und abgewickelt werden. Anschließend Gläubiger so weit möglich ausbezahlt werden
Der Rest geht an die Gemeinde