Die (Gründungs-) Satzung des Vereins, für welchen die Eintragung ins Vereinsregister angestrebt wird: "Wandel durch Fortschritt e.V."
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Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen

    "Wandel durch Fortschritt - Gesellschaft zur Förderung von nachhaltigen, eigenverantwortlichen, verständlichen und menschenförderlichen Kompetenzen bzgl. der Herbeiführung und des Umgangs mit Neuerungen bzw. gängigen oder künftigen Standards, Methoden, Technik(en) und Technologien im oder für den Alltag bzw. dem alltäglichen Leben“.

    Er soll in das Vereinsregister der Stadt Überlingen eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name: "Wandel durch Fortschritt e.V."

    1. Mit der Eintragung übernimmt der "Wandel durch Fortschritt e.V." die rechtlichen Vor- und Nachteile der "Zur Eintragung des 'Wandel durch Fortschritt' GbR". Damit geht auch dessen Vermögens- und/oder Schuldverhältnisse auf den Verein über. Die übernahme der rechtlichen Vor- und Nachteile führt zur Auflösung und Beendigung der benannten Gesellschaft.
      1. Entsprechend des Gesellschaftsvermögens der GbR., gelten die Eintrittsbeiträge der entsprechenden GbR. Gesellschaftsmitglieder durch den Übergang des Gesellschaftsvermögens als geleistet.
  2. Der Verein hat seinen sitz in Überlingen.

  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.